Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.10.2007 zum Az.: VII R 49/06 entschied, schuldet der Fahrer eines Lkw, in dem Zigaretten versteckt sind, die Tabaksteuer, wenn er die Zigaretten, ohne von diesen zu wissen, aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbringt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Fällen (Urteile vom 28.07.2011, Aktenzeichen VI R 38/10 und VI R 7/10) entschieden, dass die seit 2004 geltende Regelung des § 12 Nr. 5 des Einkommenssteuergesetzes (EStG), welche ein Abzugsverbot für die Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung vorsieht, der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten nicht entgegensteht. Dies gilt auch wenn der Steuerpflichtige sein Studium oder seine Ausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hat.